Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- AGB gültig ab 02.08.2023
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der SITA Airport IT GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der SITA Airport IT GmbH verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den/die Kunden/Kundin, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages zu unterbreiten.
II. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der/die Kunde/Kundin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages ab.
III. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der SITA Airport IT GmbH, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots und erfolgter Prüfung der Verfügbarkeit von Parkplätzen durch die SITA Airport IT GmbH erfolgt (Vertragsbestätigung).
IV. Widerrufsbelehrung
Die Vertragsbestätigung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom/von der Kunden/Kundin im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher/Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher/Verbraucherinnen im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss (d.h. nach Erhalt der Vertragsbestätigung) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wird die Vertragserklärung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Wochen vor dem gewünschten Termin für die Stellplatzmiete abgegeben, so endet die Frist zum Widerruf spätestens am Tag der Nutzung des Stellplatzes mit der Einfahrt ins Parkhaus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 312c, 312d Abs. 1, 312g Abs.1, 355 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
*****
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info(at)sita-airport-it.aero
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Reservierung / Anmietung eines Stellplatzes:
-
Bestellt am ……….. (Datum einfügen) / für den Zeitraum ………………. (Buchungszeitraum einfügen) für das Kfz mit dem Kennzeichen ………… (Kfz-Kennzeichen einfügen)
-
Name des/der Verbrauchers/Verbraucherin
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Anschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin
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Unterschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)
-
Datum(*) Unzutreffendes streichen.
*****Der Widerruf ist zu richten an:
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 421-55100
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info(at)sita-airport-it.aeroWiderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind, sofern erfolgt, die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
V. Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein/e Verbraucher/Verbraucherin für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle muss die SITA Airport IT GmbH nicht teilnehmen. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
B. Allgemeine Einstellbedingungen, Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung sowie für Umbuchung und Stornierung
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung und -reservierung, es sei denn, es ist in den Besonderen Bedingungen für die Parkplatz-Reservierung etwas abweichend davon geregelt.
I. Mietvertrag
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, dem/der Mieter/Mieterin in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten Mietzinses (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze die SITA Airport IT GmbH, Parsevalstraße 7a, 40468 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/ 421 55001.
II. Mietpreis / Park- und Reservierungsgebühr
1. Der Mietzins (Parkgebühr) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Mietzeit). Bei Einhaltung der online gebuchten Parkzeit gelten die im Mietvertrag vereinbarten Entgelte. Sofern die Mietzeit überschritten wird, gelten die in Ziffer V, 4 genannten Entgelte. Dies gilt auch bei Buchung eventueller Sonderangebote, wenn die Voraussetzungen dieser Sonderangebote seitens des/der Mieters/Mieterin nicht eingehalten werden.
2. Die in der Buchungsmaske ausgewiesene Parkgebühr ist bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ sofort über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen. Eine Rückerstattung von Parkgebühren ist ausgeschlossen, wenn der/die Kunde/Kundin vor Ende der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit aus der Parkierungsanlage ausfährt.
Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“, hat der/die Kunde/Kundin zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet. In diesem Fall ist die Parkgebühr vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte am Kassenautomaten oder in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
3. Für kostenpflichtige Reservierungen ist die in der Reservierungs-/Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung/Reservierung über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen.
4. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der/die Kunde/Kundin die Reservierung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der unter Ziffer III genannten Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
5. Sollte der/die Kunde/Kundin bei Ausfahrt nicht in der Lage sein, die Parkgebühren zu begleichen, so ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, die angefallenen Parkgebühren über die bei Buchung genutzte Kreditkarte einzuziehen.
III. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung: Reservierungspflicht – Reservierungszeit, Miete
1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, für den/die Kunden/Kundin in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß Lit. B. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Die SITA Airport IT GmbH hält für den/die Kunden/Kundin einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 4 Stunden gerechnet ab der in der Vertragsbestätigung genannten Einfahrtszeit frei (Reservierungszeit). Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird die Reservierung gelöscht und die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
3. Mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage kommt zwischen der SITA Airport IT GmbH und dem/der Kunden/Kundin ein Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen gemäß Lit. B zustande.
4. Die Parkgebühr wird bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ bei Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an dem Ausfahrtsterminal nach dem Parktarif ermittelt, der zum Einfahrtszeitpunkt gilt, und ist mit der bei der Reservierung angegebenen Kredit- oder EC-Karte zu entrichten. Bei Verwendung eines Barcodes zur Einfahrt kann mit einer beliebigen Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Hat der/die Kunde/Kundin zur Einfahrt eine Einfahrtskarte (Parkticket) verwendet, muss er die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort begleichen.
IV. Besondere Bedingungen für Umbuchung / Stornierung
1. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Reservierung sind zu den nachstehenden Bedingungen grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel des vermietenden Vertragspartners mit der Umbuchung nicht mehr vorgenommen werden kann:
1.1 Eine einmalige Umbuchung kann kostenlos vorgenommen werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich.
1.2 Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Parkzeitbeginn liegen.
1.3 Umbuchungen in eine andere Tarifzone sind möglich, sofern das neu gewählte Parkangebot dieselbe Zahlungsart („Vorkasse“ oder „Zahlung bei Ausfahrt“) wie das ursprünglich gebuchte aufweist.
1.4 Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.
Bei Umbuchungen in eine teurere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird zusätzlich die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Parkangebot berechnet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ wird Ihre Kreditkarte mit Abschluss der Umbuchung mit der entsprechenden Preisdifferenz belastet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ zahlen Sie die Parkgebühren direkt vor Ort (die Parkgebühren berechnen sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt und werden vor Ort laut Tarifaushang des jeweiligen Parkplatzes berechnet).
Bei Umbuchungen in eine günstigere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird der Differenzbetrag bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ nicht zurückerstattet.
2. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der/die Kunde/Kundin den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur möglich, wenn a) die Stornierung für das betreffende Produkt nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist und b) der/die Kunde/Kundin die Parkplatzbuchung bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn schriftlich oder per Email an die in Lit. A Ziffer III. genannte Adresse storniert. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der SITA Airport IT GmbH.
Im Falle einer gemäß dem obigen Absatz gültigen Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro inkl. Umsatzsteuer berechnet und der Differenzbetrag (Parkgebühr abzgl. Bearbeitungsgebühr) wird dem/der Kunden/Kundin zurückerstattet. Dem/der Kunden/Kundin bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der SITA Airport IT GmbH geringere Kosten entstanden sind.
Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der/die Kunde/Kundin den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich.
3. Das Widerrufsrecht wird von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer IV. nicht berührt und bleibt gemäß den Regelungen von Lit. A Ziffer III. bestehen.
V. Einstelldauer
1. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit spätestens jedoch nach einer Parkdauer von 6 Wochen, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
2. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gekündigt.
3. Der/die Mieter/Mieterin ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen. Kommt der/die Mieter/Mieterin seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die SITA Airport IT GmbH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des/der Mieters/Mieterin aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der/die Mieter/Mieterin trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der/die Mieter/Mieterin hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
4. Entfernt der/die Mieter/Mieterin sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der/die Mieter/Mieterin für die Zeit bis zur Entfernung Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Parkgebühren. Als ortsüblich gelten die in der Zeit bis zur Entfernung für die Parkierungsanlage, in der das Fahrzeug steht, geltenden, vor Ort aushängenden Parkgebühren.
5. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeuges mittels Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der/die Kunde/Kundin einen Beleg über die eingezogene Nutzungsentschädigung. Hat der/die Kunde/Kundin zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet, ist die Nutzungsentschädigung vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
6. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die SITA Airport IT GmbH ist insbesondere gegeben, wenn der/die Mieter/Mieterin trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C verstößt, es sei denn, der/die Mieter/Mieterin hat den Verstoß nicht zu vertreten.
7. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C oder sonstigen Besitzstörungen ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des/der Mieters/Mieterin abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als acht Stunden vergangen sind. Die SITA Airport IT GmbH ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
VI. Haftung der Vermieterin
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet die SITA Airport IT GmbH nur auf Schadenersatz (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht beruht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die Mieter/Mieterin vertraut und vertrauen darf. Zu diesen wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten gehören keine Nebenleistungen wie Shuttle- oder Gepäckservice.
2. Sofern SITA Airport IT GmbH eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.1 Die Haftung von SITA Airport IT GmbH für Vermögensschäden ist demnach beschränkt pro Schadensfall auf einen Betrag von fünftausend EURO (5.000,- €) und für alle Schadensfälle unter diesem Vertrag auf einen Betrag von zehntausend EURO (10.000,- €).
2.2 Bei einer Haftung für Sachschäden ist der Schaden auf den Betrag von höchstens dreißigtausend EURO (30.000,- €) begrenzt.
2.3 Die Haftung für die Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
3. Eine Haftung von SITA Airport IT GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenem Gewinn und ausgebliebener Einsparungen ist ausgeschlossen.
4. Die SITA Airport IT GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter/MIeterinnen oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Parteien, aller in die Durchführung dieses Vertrags einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SITA Airport IT GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften sowie bei Personenschäden.
VII. Haftung des/der Mieters/Mieterin
Der/die Mieter/Mieterin haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der SITA Airport IT GmbH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage.
VIII. Zugangsmedium
1. Für die Einfahrt und Ausfahrt aus der Parkierungsanlage hat der/die Mieter/Mieterin das bei der Buchung festgelegte Zugangsmedium (EC-Karte, Kreditkarte, PIN-Code oder Barcode) zu nutzen. Sollte dieses Zugangsmedium bei der Einfahrt die Ausgabe eines Einfahrtickets auslösen, ist dieses Einfahrtsticket zu entnehmen und dieses gilt dann als Berechtigungsnachweis für die Nutzung des reservierten Stellplatzes. Zur Parkgebührenermittlung und Zahlung ist dieses vor Verlassen des Parkbereichs in den Kassenautomaten einzuführen.
2. Für die SITA Airport IT GmbH gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums als zur Benutzung des angemieteten Stellplatzes berechtigt. Die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei Nichtannahme des Zugangsmediums ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken. Bei der Ausfahrt hat der/die Mieter/Mieterin das Zugangsmedium bzw. das nach Zahlung am Kassenautomaten erhaltene Ticket in den Ausfahrtsterminal einzuführen. Bei Zahlung an Kassierpersonal hat sich der/die Mieter/Mieterin diese quittieren zu lassen; auf der Quittung sind der Name des Kassierers, der Zahlbetrag und das Datum zu vermerken.
IX. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Ist der/die Kunde/Kundin bzw. Mieter/Mieterin Verbraucher/Verbraucherin, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts des Landes, in dem er sich gewöhnlich aufhält.
2. Außerhalb des Bereiches verbraucherschützender Normen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.
3. Ist der/die Kunde/Kundin bzw. Mieter/Mieterin Kaufmann/Kauffrau, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der SITA Airport IT GmbH, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
4. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
C. Benutzungsbestimmungen
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
2. Der/die Mieter/Mieterin ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn Sie ein Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der/die Mieter/Mieterin auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern/Mieterinnen mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Reservierte Stellplätze, Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der/die Mieter/Mieterin diese auf Verlangen nachzuweisen. Nutzer/Nutzerinnen reservierter Stellplätze ohne beschränkte Zufahrt haben die Reservierungsbestätigung von außen sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
4. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
5. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
– die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
– das unnötige Laufenlassen von Motoren,
– das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
– der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
– die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
– die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
– das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
– das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
– das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
– das Verteilen von Werbematerial.
6. Der/die Mieter/Mieterin hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
7. Der/die Mieter/Mieterin ist verpflichtet, Schäden, die er am Parkhaus oder den sich darin befindlichen Anlagen verursacht hat, unverzüglich der SITA Airport IT GmbH zu melden.
8. Der/die Mieter/Mieterin ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierendem Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem/der Mieter/Mieterin ausnahmsweise nicht möglich, weil bei Ausfahrt kein/e Mitarbeiter/MItarbeiterin verfügbar ist, oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 7 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Email, Telefax, SMS etc.) bei der SITA Airport IT GmbH unter der in Lit. A Ziffer III. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von 80 Tagen nach Abschluss des Parkvorgangs ebenfalls in Textform zu erfolgen (Ausschlussfristen), da aus Datenschutzgründen die Daten über den Parkvorgang anschließend gelöscht werden.
9. Verstößt der/die Mieter/Mieterin gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz Ziffer C.8, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des/der Mieters/Mieterin ausgeschlossen, es sei denn, der/die Mieter/Mieterin hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem/der Mieter/Mieterin ein Personenschaden entstanden ist oder die SITA Airport IT GmbH den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Stand: 20.08.2023
Download: AGB der SITA Airport IT GmbH (Parkhaus und Parkplatz PSD BANK DOME) gültig ab 02.08.2023 (PDF, 336 KB)